Corporate Governance
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Corporate Governance

HOCHTIEF entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Über die Corporate Governance bei HOCHTIEF berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß den Regelungen dieses Kodex.
Schon immer hat sich HOCHTIEF an national und international anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung orientiert. Corporate Governance ist für uns ein zentrales Anliegen, das Geltung für alle Bereiche des Unternehmens hat. Im März 2007 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, nach der HOCHTIEF wiederum sämtliche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt.

Privatanleger können im Internet zeitnah aktuelle Entwicklungen im HOCHTIEF-Konzern abrufen. Sämtliche Presseund Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft werden ebenfalls auf unserer Website veröffentlicht. So wird eine größtmögliche Transparenz gewährleistet, um - im Sinne des Kodex - allen Aktionären und Anlegern identische Informationen zeitgleich zur Verfügung zu stellen.

Mit einem Finanzkalender unterrichten wir unsere Aktionäre regelmäßig über wesentliche Termine. Der Finanzkalender wird im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht. Neben zwei jährlichen Analysten- und Investorenkonferenzen finden anlässlich der Veröffentlichung der Quartalszahlen Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren statt. Es ist bereits seit Langem Standard, dass wir Aufzeichnungen dieser Konferenzen auf unserer Website im Internet zur Verfügung stellen.

Seit vielen Jahren erleichtern wir unseren Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte in der Hauptversammlung. Sie haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, die vollständige Übertragung der Versammlung im Internet zu verfolgen.
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer Website verfügbar. Das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung haben wir auf das international übliche "Record Date" umgestellt und damit vereinfacht. Dadurch ist der 21. Tag vor der Hauptversammlung der maßgebliche Stichtag für die Legitimation der Aktionäre und der siebte Tag vor der Hauptversammlung der maßgebliche Tag für die Anmeldung. Das erhöht insbesondere für unsere ausländischen Aktionäre den Anreiz, an der Hauptversammlung teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Bei Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern traten keine Interessenkonflikte auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen waren. Weder die HOCHTIEF Aktiengesellschaft noch ein Konzernunternehmen haben im Berichtszeitraum wesentliche Geschäfte mit Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen getätigt. Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden nicht abgeschlossen.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Organmitgliedern wurden gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz ordnungsgemäß mitgeteilt und auf der HOCHTIEF-Internetseite veröffentlicht. Mitteilungspflichtiger Aktienbesitz gemäß Ziffer 6.6 des Kodex lag zum 31. Dezember 2006 nicht vor.

Mit dem Abschlussprüfer, der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht sofort beseitigt werden. Ferner soll der Abschlussprüfer über alle
 
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