Schon immer hat sich HOCHTIEF an national und international
anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller
Unternehmensführung orientiert. Corporate Governance
ist für uns ein zentrales Anliegen, das Geltung für
alle Bereiche des Unternehmens hat. Im März 2007 haben
Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach
§ 161 AktG abgegeben, nach der HOCHTIEF wiederum
sämtliche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex erfüllt.
Privatanleger können im Internet zeitnah aktuelle Entwicklungen
im HOCHTIEF-Konzern abrufen. Sämtliche Presseund
Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft werden ebenfalls
auf unserer Website veröffentlicht. So wird eine größtmögliche
Transparenz gewährleistet, um - im Sinne des Kodex -
allen Aktionären und Anlegern identische Informationen
zeitgleich zur Verfügung zu stellen.
Mit einem Finanzkalender unterrichten wir unsere Aktionäre
regelmäßig über wesentliche Termine. Der Finanzkalender
wird im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und
auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht.
Neben zwei jährlichen Analysten- und Investorenkonferenzen
finden anlässlich der Veröffentlichung der Quartalszahlen
Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren statt. Es
ist bereits seit Langem Standard, dass wir Aufzeichnungen
dieser Konferenzen auf unserer Website im Internet zur
Verfügung stellen.
Seit vielen Jahren erleichtern wir unseren Aktionären die
persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte in der Hauptversammlung.
Sie haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst
auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl
oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben zu lassen. Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen können, haben die
Möglichkeit, die vollständige Übertragung der Versammlung
im Internet zu verfolgen.
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung
werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht
und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend
über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung informiert.
Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung
sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer
Website verfügbar. Das Anmelde- und Legitimationsverfahren
zur Hauptversammlung haben wir auf das international
übliche "Record Date" umgestellt und damit vereinfacht.
Dadurch ist der 21. Tag vor der Hauptversammlung
der maßgebliche Stichtag für die Legitimation der Aktionäre
und der siebte Tag vor der Hauptversammlung der
maßgebliche Tag für die Anmeldung. Das erhöht insbesondere
für unsere ausländischen Aktionäre den Anreiz,
an der Hauptversammlung teilzunehmen und von ihrem
Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Bei Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern traten keine
Interessenkonflikte auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber
unverzüglich offenzulegen waren. Weder die HOCHTIEF
Aktiengesellschaft noch ein Konzernunternehmen haben
im Berichtszeitraum wesentliche Geschäfte mit Mitgliedern
des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen getätigt.
Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern
des Aufsichtsrats wurden nicht abgeschlossen.
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Organmitgliedern
wurden gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz ordnungsgemäß
mitgeteilt und auf der HOCHTIEF-Internetseite veröffentlicht.
Mitteilungspflichtiger Aktienbesitz gemäß Ziffer
6.6 des Kodex lag zum 31. Dezember 2006 nicht vor.
Mit dem Abschlussprüfer, der Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde vereinbart, dass
der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder
Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten,
unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht sofort
beseitigt werden. Ferner soll der Abschlussprüfer über alle