Corporate Governance
 
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Corporate Governance

HOCHTIEF entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Über die Corporate Governance bei HOCHTIEF berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß den Regelungen dieses Kodex.

Für HOCHTIEF besitzt eine verantwortungsvolle, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung seit jeher einen hohen Stellenwert. Im März 2008 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, nach der HOCHTIEF wiederum sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.

HOCHTIEF orientiert sich seit Langem an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Corporate Governance ist für uns ein Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Die stetige Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Praxis unseres Unternehmens ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für den Erfolg unseres Unternehmens darstellt.

Ausführliche Informationen zum Thema Corporate Governance sind auf unserer Website verfügbar. Dort sind sowohl die aktuelle Entsprechenserklärung als auch die Entsprechenserklärungen vergangener Jahre zugänglich. Sämtliche Presse- und Ad- hoc-Mitteilungen der Gesellschaft werden ebenfalls auf unserer Website veröffentlicht.

Mit einem Finanzkalender unterrichten wir unsere Aktionäre kontinuierlich über wesentliche Termine. Der Finanzkalender wird im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und auf unserer Website veröffentlicht. Neben zwei jährlichen Analysten- und Investorenkonferenzen finden anlässlich der Veröffentlichung der Quartalszahlen Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren statt. Es ist bereits seit Langem Standard, dass wir Aufzeichnungen dieser Konferenzen auf unserer Website zur Verfügung stellen.

Die jährliche Hauptversammlung wird bei HOCHTIEF mit dem Ziel vorbereitet und durchgeführt, sämtliche Aktionäre vor und während der Hauptversammlung zügig, umfassend und effektiv zu informieren. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer Website verfügbar.

Seit vielen Jahren erleichtern wir unseren Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte in der Hauptversammlung. Sie haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, die vollständige Übertragung der Versammlung im Internet zu verfolgen.

Bei Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern traten keine Interessenkonflikte auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen waren. Weder die HOCHTIEF Aktiengesellschaft noch Konzernunternehmen haben im Berichtszeitraum wesentliche Geschäfte mit Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen getätigt. Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden nicht abgeschlossen. Mitteilungspflichtiger Aktienbesitz gemäß Ziffer 6.6 des Kodex lag zum 31. Dezember 2007 nicht vor.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung im Mai 2007 über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und deren Veränderung informiert. Dies ist auch für die kommende Hauptversammlung vorgesehen.

*Weitere Informationen zum Thema Corporate Governance finden Sie im Internet unter www.hochtief.de/investorrelations
 
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